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Ischia Reisebedingungen
1. Buchung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann,
bieten Sie dem Veranstalter ISCHIA WANDERN den Abschluss des Vertrages
verbindlich an.
Wenn die Buchung für eventuelle Mitreisende durch den Anmelder erfolgt,
haftet dieser, wie für seine eigene vertragliche Verpflichtung, auch für
die der Mitreisenden, wenn keine gesonderte Regelung getroffen wurde.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser
Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich per Post, per Fax oder via
E-Mail bestätigt. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist der
Veranstalter an das neue Angebot eine Woche gebunden. Die Hotelbuchung
kommt laut des neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses innerhalb einer
Woche annehmen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von
i.d.R. 20 %, bei kurzfristigen Reisen ab 4 Wochen vor Reiseantritt der komplette
Gesamtbetrag zu leisten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller
Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlungen sind
jeweils durch Banküberweisung zu leisten.
Weitere Informationen entnehmen Sie Bitte der
Reise-/Rechungsbestätigung.
3. Leistungen/Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich jeweils aus dem
Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Angaben in
Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem
Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor
Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der
Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde selbstverständlich
informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
ISCHIA WANDERN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Leistung nicht beeinträchtigen.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu
informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Hotelpreises hat der Veranstalter den Kunde unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Umbuchung in ein
mindestens gleichwertiges Hotel zu verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht
vorhersehbar waren. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Hotelleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten
gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung.
5. Umbuchung, Stornierung
Auf Ihren Wunsch hin nimmt der Veranstalter bis 31. Tage vor Reisebeginn, soweit
durchführbar, gerne eine Abänderung der Leistung (Umbuchung) vor. Dafür werden,
abhängig vom Arbeitsaufwand zwischen € 15,00 und € 30,00 pro Person erhoben. Als
Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft und
Personenanzahl. Danach gelten die allgemeinen Stornobedingungen. Siehe
unter Punkt 12.
6. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Sonderwünsche nimmt der Veranstalter nur entgegen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach
Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer
benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Schriftliche Bestätigungen werden nicht ausgestellt.
7. Reiseverlängerung
Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie bitte möglichst
frühzeitig die ISCHIA WANDERN Betreuung vor Ort direkt an. Wir verlängern Ihren
Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind.
Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter
auf Antrag bei dem Hotel um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Das
ist nicht erforderlich, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen völlig
unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Vorschriften entgegenstehen.
9. Reiseleitung, Betreuung
In den von ISCHIA WANDERN angebotenen Hotels ist vor Ort eine telefonische
Betreuung vorgesehen. Falls erwünscht wird ein Termin für einen persönlichen
Besuch im Hotel vereinbart. Anschrift und Telefonnummern entnehmen Sie bitte
Ihrer Reisebestätigung oder Hotelvoucher.
10. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
Wird eine Hotelleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Bei Beanstandungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich
vor Ort zu melden.
Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des
Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind
Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen
ausgeschlossen.
Wird der Hotelbesuch infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die
Hotelbuchung - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, schuldet der Kunde dem Veranstalter nur den Betrag auf die
in Anspruch genommenen Leistungen.
11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
ISCHIA WANDERN kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Hotelaufenthalt durch den Kunden, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
Veranstalter vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der
Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf
den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen
durch das Hotel. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der
Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert den Kunden
selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, oder das gebuchte Hotel zu
einem späteren Zeitpunkt öffnet oder frührer schließt. Sie erhalten die
getätigte Anzahlung umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters
besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die
Rücktritterklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des
Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Unterbringung in
einem mindestens gleichwertigen anderen Hotel zu verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern
der Kunde von seinem Recht auf Unterbringung in einem gleichwertigen Hotel
keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
12. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden vor Reisebeginn
Rücktrittgebühren
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro
Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen
Standard-Gebühren
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises. ( Pakete und Flugbuchungen)
13. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist das Alter von
jedem mitreisendem Kind bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der
Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte aus unserer Internet Seite.
Bei falschen Altersangaben ist ISCHIA WANDERN berechtigt, die darauf beruhende
Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €
30,– nach zu erheben.
14. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Residence
In der Regel sind Strom, Wasser und Gas im Preis eingeschlossen wenn nichts
anderes im Katalog vermerkt wurde. Die Endreinigung ist extra vor Ort zu
begleichen. Die Ferienwohnung/Residence darf nur von der auf der Internet-Seite
angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und
Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen
gestattet, in denen dies ausdrücklich angegeben ist. Die angegebenen An- und
Abreisetermine sind bindend.
Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit und das Inventar und evtl.
Gemeinschaftseinrichtungen Ordnungsgemäß zu behandeln. Er ist außerdem
verpflichtet, den, während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das
Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei
Übergabe der Schlüssel kann eine angemessene Kaution als Sicherheit für evtl.
Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die
Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßen
Zustand hinterlassen worden sind.
15. Ausweis
Für die Einreise nach Italien genügt ein Personalausweis.
16. Ausschluss von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
Verjährung und Abtretung von Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ISCHIA WANDERN geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung
erforderlich sind und nicht an dritte weitergegeben.
18. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise
erstattet werden (§651K BGB). Dementsprechend haben wir dieses
Insolvenzrisiko bei dem Versicherer Reisegarant abgesichert. Der
Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den
direkten Anspruch garantiert wird Ihnen spätestens mit den
Buchungsunterlagen zugestellt.
19. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw.
Mehrkosten-Versicherung (Ersatzreise) enthalten ist. Bei Storno vor
Reiseantritt entstehen
Stornokosten, sowie bei Reiseabbruch Mehrkosten vor Ort. Diese können
Sie mit einer
Versicherung abdecken. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss des
speziellen
Reiseschutzes der Europäischen Reiseversicherung AG. Dieser beinhaltet
außer der RRV einen
umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr. Schauen Sie
auf unsere
Webseite unter http://www.ischiawandern.com/ischia-reiseversicherung.htm
20. Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand Frankfurt.
Wichtige Hinweise
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Veranstalter
ISCHIA WANDERN
Gartenstrasse 48
D 60596 Frankfurt/Main
www.ischiawandern.com
info@ischiawandern.com
Tel.: 0039 346 882 55 50
0039 328 53 53 021
Stand August 2007 |
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